[Denkmalpflege]
Wertschätzung des Bestehenden

Denkmalpflege - Palais von Dungern in Weilburg

Gebäude, welche unter Denkmalschutz stehen, erfordern handwerkliche und künstlerische Maßnahmen um diese zu erhalten, diese Maßnahmen bezeichnet man als Denkmalpflege. Die Anforderungen und Auflagen sind in den Denkmalschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.

„Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und Kultur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden. Sie wachen im Rahmen besonderer Gesetze über die künstlerische Gestaltung beim Wiederaufbau der deutschen Städte, Dörfer und Siedlungen.“ - Art. 62, hessische Verfassung

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